FAQ

Wie ist mein Studium (prüfungstechnisch) aufgebaut?

Das Studium besteht aus:

  • den studienbegleitenden Modulabschlussprüfungen
  • der Bachelorarbeit/der Masterarbeit

Wo finde ich Informationen zu meinem Studiengang?

Muss ich mich zu Prüfungen anmelden?

  • Ja!
  • Einmalig zu Studienbeginn: Antrag auf Zulassung zur Bachelor-/Masterprüfung
    (wurde mit den Immatrikulationsunterlagen (Studienvertrag) bereits zugesandt)
  • Zu jeder Modulabschlussprüfung: Innerhalb der bekannt gegebenen Anmeldefrist ist eine separate Meldung vorzunehmen.
    Ohne vorherige Anmeldung ist eine Teilnahme an einer Modulabschlussprüfung nicht möglich, bzw. kann nicht gewertet werden!

Kann ich von Prüfungsanmeldungen wieder zurücktreten?

Ja, innerhalb der Abmeldefrist ist ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen möglich.

Wie kann ich mich zu den Modulabschlussprüfungen anmelden bzw. davon wieder zurücktreten?

Online-Anmeldungen über das Prüfungsportal FlexNow

Links zum Portal:

Zentrales Prüfungsamt Alfter > FlexNow - virtuelles Prüfungsamt
www.alanus.edu > Studium > Studieren > Prüfungsamt > FlexNow - virtuelles Prüfungsamt

Vorgehen:

  • Nach Login können Sie die gewünschten Prüfungen auswählen
  • Ihre Prüfungen werden zunächst in einen „Warenkorb“ (Prüfungskorb) gelegt
  • Anmeldung wird zuletzt mit einer Transaktionsnummer (elektronische Unterschrift) bestätigt
  • Sie erhalten eine E-Mail-Bestätigung über die erfolgten Anmeldungen (achten Sie darauf, dass ihr Alanus-Postfach nicht voll ist und sie E-Mails auch empfangen können)
  • Abmeldungen können Sie analog zu den Anmeldungen durchführen

Schriftliche Anmeldungen über das Anmeldeformular

  • Am Institut: Flur EG Süd
  • Im Internet: Prüfungsamt -> Downloads: Anmeldeformular

Kann ich nach Ablauf der regulären Rücktrittsfrist noch von einer Prüfung zurücktreten?

Anmeldungen sind verbindlich!

Nach Ablauf der Abmeldefrist ist ein Rücktritt nur noch aus triftigen Gründen möglich.

Mögliche Gründe sind:

  • Krankheit
  • Todesfall in der Familie
  • Gerichtsladung
  • etc.

Was muss ich beachten, wenn ich zu einem Prüfungstermin krank werde?

  • Bei Krankheit müssen Sie spätestens(!) am Prüfungstag einen Arzt aufsuchen und dies durch ein ärztliches Attest bescheinigen lassen.
  • Die Gründe für die Erkrankung müssen dem Prüfungsamt unverzüglich angezeigt und belegt werden.
    > unverzüglich = Annullierungsantrag mit Attest müssen spätestens 3 Werktage nach dem  Datum der nicht  angetretenen Prüfung im Prüfungsamt vorliegen (hier gilt das Datum des Poststempels)

Anforderungen des Prüfungsausschusses an Atteste

  • Voraussichtliche Dauer der Krankheit
  • Medizinische Befundtatsachen (in einem für Laien verständlichen Deutsch)
  • Art der Beeinträchtigung, die sich aus der Krankheit ergibt
  • Untersuchungstag
  • Stempel und Unterschrift des Arztes

 Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") genügt nicht.

Wann kann/muss ich meine Prüfung wiederholen?

  • Bei Annullierung einer Prüfung aufgrund von Krankheit, ist keine Frist für die Wiederholung einzuhalten.
  • Bei Nichtbestehen einer Prüfung aufgrund von mangelnder Leistung oder Versäumnis, muss die Wiederholung spätestens innerhalb eines Jahres nach der Feststellung des Nichtbestehens erfolgen.
  • Wird diese Frist versäumt, gilt die Wiederholung ebenfalls als nicht bestanden!
  • Jede Prüfung kann grundsätzlich einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung (Drittversuch) ist nur für insgesamt zwei Modulabschlussprüfungen möglich.

Wo kann ich sehen, zu welchen Prüfungen ich angemeldet bin und wie erfahre ich meine Prüfungsergebnisse?

Anmeldungen

  • In Ihren Studentendaten im FlexNow-System - Auf der Internetseite des Prüfungsamts im Bereich Anmeldung und Zulassung
  • Bekanntgabe erfolgt in anonymisierter Form über Ihre Matrikelnummer

Prüfungsergebnisse

  • In Ihren Studentendaten im FlexNow-System
  • Notenaushang am Institut

Informationen

Maryna Malenka
+49 (0) 621/48 44 01-18
maryna.malenka@alanus.edu