Studieren mit besonderen Bedürfnissen

Studierende mit besonderen Bedürfnissen sind willkommen und werden seitens des Instituts für Waldorfpädagogik, Inklusion und Interkulturalität nach Kräften unterstützt.

Für Studierende mit Handicap oder chronischer Krankheit wird bei Prüfungen ein angemessener Nachteilsausgleich gewährt, über den der Prüfungsausschuss auf Antrag entscheidet. Bei einer Fristverlängerung bei schriftlichen Arbeiten sollen 50 Prozent auf die reguläre Dauer nicht überschritten werden. Der Prüfungsausschuss kann eine amtsärztliche Stellungnahme einfordern.

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