Anrechnen von Prüfungsleistungen

Die Anrechnung von auswärtig erbrachten Prüfungsleistungen muss im Prüfungsamt am Institut für Waldorfpädagogik beantragt werden.

Antrag auf Anrechnung

Das Anrechnungsverfahren kann erst dann in Gang gesetzt werden, wenn Sie sich bereits am Institut für Waldorfpädagogik immatrikuliert haben. Vorab ist keine Anrechnung möglich!

Eine pauschale Antwort auf die Frage, wie welche auswärtig erbrachten Prüfungsleistungen an der hiesigen Fakultät angerechnet werden, ist nicht möglich. Solche Fragen werden im Zuge von Anrechnungsverfahren beantwortet. Eine auswärtig erbrachte Prüfungsleistung kann nur angerechnet werden, wenn sie formal und inhaltlich gleichwertig ist. Das Prüfungsamt überprüft zunächst die formale Gleichwertigkeit (Semesterwochenstunden, Prüfungsmodalitäten etc.) und leitet die Unterlagen dann an die zuständigen Fachvertreter weiter, die über die inhaltliche Gleichwertigkeit entscheiden.

Benötigte Unterlagen

Um das Anrechnungsverfahren einleiten zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Anerkennung extern erbrachter Prüfungsleistungen Antragsformular
  • Leistungsnachweis aller bestandenen und nicht bestandenen Prüfungsleistungen (Einzelnachweise oder Zeugnisse, Hochschulwechselbescheinigung)
  • Inhaltsangaben der Veranstaltungen, auf die sich die Leistungsnachweise beziehen. Diese sollten nicht selbst verfasst sein, sondern von der auswärtigen Einrichtung stammen (z.B. Gliederungen von Veranstaltungen oder von Dozenten abgezeichnete Inhaltsangaben)
  • Nachweise über Dauer, Prüfungsleistung und Umfang der Veranstaltung

Anrechnungsverfahren

Das Anrechnungsverfahren kann – je nach Umfang – einige Wochen in Anspruch nehmen. Es ist empfehlenswert, sich für alle Klausuren anzumelden, an denen man teilnehmen möchte. Wird eine Prüfungsleistung anerkannt, erfolgt automatisch eine Aufhebung der Klausuranmeldung.
Achtung: Bei einem Wechsel von einer anderen Hochschule sind nicht nur positive, sondern ggf. auch negative Prüfungsleistungen anzurechnen (diese müssen „von Amts wegen“ angerechnet werden).

Das Prüfungsamt ist dazu verpflichtet, die vorher besuchten Hochschulen um entsprechende Aufklärung über dort erbrachte Leistungen zu bitten. Generell ist es nicht möglich, ein an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestandenes Studium im gleichen Studiengang und der hiesigen Fakultät fortzusetzen.

Sofern Gleichwertigkeit der Prüfungsleistungen gegeben ist, werden die auswärtigen Leistungen für Prüfungsleistungen am Institut für Waldorfpädagogik, Inklusion und Interkulturalität angerechnet. Dabei sind auch Teilanrechnungen und Anrechnungen mit Auflagen möglich. Noten werden – soweit die Notenschemata vergleichbar sind – übernommen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Leistungen als „bestanden“ vermerkt.

Informationen

Emel Ipbueken
+49 (0) 621/48 44 01-18
emel.ipbueken@alanus.edu

Selina Moltrecht 

(für B.A. Heilpädagogik und M.A. Beratung und Leitung im heilpädagogischen und inklusiven Feld)
+49 (0) 621/309 48-53
selina.moltrecht@alanus.edu