FAQ

Das Studium besteht aus:

  • den studienbegleitenden Modulabschlussprüfungen
  • der Bachelorarbeit/der Masterarbeit
  • Ja!
  • Einmalig zu Studienbeginn: Antrag auf Zulassung zur Bachelor-/Masterprüfung
    (wurde mit den Immatrikulationsunterlagen (Studienvertrag) bereits zugesandt)
  • Zu jeder Modulabschlussprüfung: Innerhalb der bekannt gegebenen Anmeldefrist ist eine separate Meldung vorzunehmen.
    Ohne vorherige Anmeldung ist eine Teilnahme an einer Modulabschlussprüfung nicht möglich, bzw. kann nicht gewertet werden!

Ja, innerhalb der Abmeldefrist ist ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen möglich

Online-Anmeldungen über das Prüfungsportal FlexNow

Links zum Portal:

Zentrales Prüfungsamt Alfter > FlexNow - virtuelles Prüfungsamt
www.alanus.edu > Studium > Studieren > Prüfungsamt > FlexNow - virtuelles Prüfungsamt

Vorgehen:

  • Nach Login können Sie die gewünschten Prüfungen auswählen
  • Ihre Prüfungen werden zunächst in einen „Warenkorb“ (Prüfungskorb) gelegt
  • Anmeldung wird zuletzt mit einer Transaktionsnummer (elektronische Unterschrift) bestätigt
  • Sie erhalten eine E-Mail-Bestätigung über die erfolgten Anmeldungen (achten Sie darauf, dass ihr Alanus-Postfach nicht voll ist und sie E-Mails auch empfangen können)
  • Abmeldungen können Sie analog zu den Anmeldungen durchführen

Schriftliche Anmeldungen über das Anmeldeformular

  • Am Institut: Flur EG Süd
  • Im Internet: Prüfungsamt -> Downloads: Anmeldeformular

Anmeldungen sind verbindlich!

Nach Ablauf der Abmeldefrist ist ein Rücktritt nur noch aus triftigen Gründen möglich.

Mögliche Gründe sind:

  • Krankheit
  • Todesfall in der Familie
  • Gerichtsladung
  • etc.
  • Bei Krankheit müssen Sie spätestens(!) am Prüfungstag einen Arzt aufsuchen und dies durch ein ärztliches Attest bescheinigen lassen.
  • Die Gründe für die Erkrankung müssen dem Prüfungsamt unverzüglich angezeigt und belegt werden.
    > unverzüglich = Annullierungsantrag mit Attest müssen spätestens 3 Werktage nach dem  Datum der nicht  angetretenen Prüfung im Prüfungsamt vorliegen (hier gilt das Datum des Poststempels)

Anforderungen des Prüfungsausschusses an Atteste

  • Voraussichtliche Dauer der Krankheit
  • Medizinische Befundtatsachen (in einem für Laien verständlichen Deutsch)
  • Art der Beeinträchtigung, die sich aus der Krankheit ergibt
  • Untersuchungstag
  • Stempel und Unterschrift des Arztes

 Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") genügt nicht.

  • Bei Annullierung einer Prüfung aufgrund von Krankheit, ist keine Frist für die Wiederholung einzuhalten.
  • Bei Nichtbestehen einer Prüfung aufgrund von mangelnder Leistung oder Versäumnis, muss die Wiederholung spätestens innerhalb eines Jahres nach der Feststellung des Nichtbestehens erfolgen.
  • Wird diese Frist versäumt, gilt die Wiederholung ebenfalls als nicht bestanden!
  • Jede Prüfung kann grundsätzlich einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung (Drittversuch) ist nur für insgesamt zwei Modulabschlussprüfungen möglich.

Anmeldungen

  • In Ihren Studentendaten im FlexNow-System - Auf der Internetseite des Prüfungsamts im Bereich Anmeldung und Zulassung
  • Bekanntgabe erfolgt in anonymisierter Form über Ihre Matrikelnummer

Prüfungsergebnisse

  • In Ihren Studentendaten im FlexNow-System
  • Notenaushang am Institut