Wichtiges zu Bachelor-, Masterarbeiten
Voraussetzungen zur Anmeldung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Bachelor- oder Masterarbeit richten sich nach den Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnungen. Zudem muss sichergestellt sein, welche Prüfer die Arbeit betreuen werden.
Anmeldung
Abschlussarbeiten müssen auf dem entsprechenden Formular angemeldet werden:
Bachelorarbeit: „Antrag auf Zulassung Bachelorarbeit“
Masterarbeit: „Antrag auf Zulassung Masterarbeit“
Dabei sind neben den persönlichen Daten sowie dem Themenbereich unbedingt Erst- und Zweitbetreuer der Arbeit anzugeben.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitungszeit richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnungen.
Wechsel des Betreuers
Sollten Sie nachträglich einen Wechsel eines Betreuers in Betracht ziehen, so muss eine schriftliche Bestätigung über Abgabe und Übernahme der Betreuung von den betroffenen Prüfern beim Prüfungsamt eingereicht werden.
Rücktritt ohne Angabe von Gründen
Ein Rücktritt von der Abschlussarbeit ist ausschließlich vor Beginn der Bearbeitungszeit möglich. Danach ist ein Rücktritt nur noch aus triftigen Gründen (z. B. länger andauernde Krankheit) möglich. In beiden Fällen ist für die Wiederaufnahme der Prüfung eine erneute Anmeldung zur Abschlussarbeit im Prüfungsamt erforderlich.
Rückgabe des Themas
Das Thema der Abschlussarbeit kann ein Mal innerhalb der in der jeweiligen Prüfungsordnung genannten Frist, nach Abholung beim Themensteller, zurückgegeben werden.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit – beispielsweise aus Krankheitsgründen – ist möglich. Hierzu reichen Sie bitte einen formlosen, begründeten Antrag im Prüfungsamt ein. Dem Antrag sind die entsprechenden Nachweise beizufügen, die eine Verlängerung der Bearbeitungszeit begründen.
Alternativ können Sie einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit stellen.
Abgabe und Bewertung
Die Arbeit ist fristgerecht beim Prüfungsamt einzureichen. Sollte die persönliche Abgabe nicht möglich sein, kann die Arbeit auch per Post zugeschickt werden. Als Abgabedatum gilt hier das Datum des Poststempels. Das Prüfungsamt vermerkt den Eingang der Arbeit und leitet diese dann an die zuständigen Prüfer weiter.
Die Frist für das Bewertungsverfahren richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnungen.
Wird die Abschlussarbeit nicht fristgemäß abgeliefert oder wird ein Antrag auf Rückgabe des Themas nicht fristgerecht eingereicht, so gilt die Arbeit als nicht bestanden.
Wiederholung
Ist ein Teil (Dokumentation, Präsentation, …) der Abschlussarbeit nicht bestanden, kann dieser einmal wiederholt werden. Hierzu ist keine erneute Anmeldung erforderlich. Sollte diese Wiederholung ebenfalls nicht bestanden werden, gilt die gesamte Abschlussarbeit als ein Mal nicht bestanden.
Eine nicht bestandene Abschlussarbeit kann ein Mal wiederholt werden. Die Frist für die Wiederholung richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnungen. Für die Wiederholung ist eine erneute Anmeldung im Prüfungsamt erforderlich.
Alanus Hochschule
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