Gleichstellung

Die Gleichstellungsbeauftragten wirken bei der Durchsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen und Männern in Studium, Lehre und Forschung mit. Die Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten basieren auf dem Landeshochschulgesetz, zahlreiche inhaltliche Anknüpfungspunkte bestehen auch zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG):

  • Förderung der Familienfreundlichkeit der Einrichtung, d. h. Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. von Familie und Studium
  • Beratung und Unterstützung aller Betroffenen bei allen Formen von sexueller Belästigung, Diskriminierung, Mobbing oder Gewalt

Die Gleichstellungsbeauftragten werden von der Gleichstellungskommission der Hochschule unterstützt. In der Kommission ist das Institut für Waldorfpädagogik, Interkulturalität und Inklusion vertreten durch Prof. Dr. Ulrike Barth, die Gleichstellungsbeauftragte Selina Moltrecht, und ihre Stellvertreterin Emel Ipbüken.

Gleichstellungsordnung: DOWNLOAD 

Kontakt:

Selina Moltrecht 
+49 (0) 621/309 48-53
selina.moltrecht@alanus.edu